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Ihr Weg zur GVA, Rehabilitation und Kur in einem Beste Gesundheit-Betrieb

Folgende Behandlungsschwerpunkte werden in den Beste Gesundheit-Betrieben angeboten:

Die Beste Gesundheit-Betriebe sind Vertragspartner der österreichischen Sozialversicherungen.

Verträge bestehen für GVA-, Rehabilitations- und Kuraufenthalte sowie für ambulante Rehabilitations- und Kurleistungen. Partner sind unter anderem PVA, BVA, SVS, EB, KFA, Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) und eine Vielzahl von Betriebskassen.

 

Folgende Schritte sind vom GVA-, Reha- bzw. Kurantrag bis zum Aufenthalt notwendig:

1. Antragstellung

Wenden Sie sich an Ihren Haus- bzw. Facharzt. Dieser muss die Notwendigkeit eines Gesundheitsvorsorge Aktiv-, Reha- bzw. Kuraufenthaltes feststellen. Anschließend füllen Sie gemeinsam den GVA-, Reha- bzw. Kurantrag aus. Unter dem Punkt "Vorgeschlagen wird" haben Sie die Möglichkeit, einen Beste Gesundheit-Betrieb als Wunsch anzugeben. Der Antrag wird dem zuständigen Versicherungsträger übermittelt. Welche medizinischen Schwerpunkte in welchem Beste Gesundheit-Betrieb angeboten werden, finden Sie hier.

2. Bewilligung

Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, erhalten Sie und der genehmigte Beste Gesundheit-Betrieb eine Kostenübernahmeerklärung. Auch die Höhe eines etwaigen Selbstbehaltes ist in dieser Mitteilung ausgewiesen.

3. Einladungsschreiben

Vom Reservierungsbüro des bewilligten Beste Gesundheit-Betriebes bekommen Sie automatisch ein Einladungsschreiben mit dem Termin Ihres Aufenthaltes zugesandt. Auf Terminwünsche wird, nach Möglichkeit bzw. freien Kapazitäten, eingegangen.

Was Sie sonst noch über Ihren GVA-, Reha- und Kuraufenthalt wissen sollten:

Terminfixierung

Ihre Versicherung gibt nicht vor, wann die Gesundheitsvorsorge Aktiv, Kur oder Reha angetreten werden kann. Sie erhalten nach der Bewilligung vom Beste Gesundheit-Betrieb einen Termin zugesandt.

Aufenthalt und Dauer

Bei einem stationären Aufenthalt sind Sie entweder im Einzel- oder Doppelzimmer untergebracht. Auskunft darüber erhalten Sie im Einladungsschreiben bzw. auf der Website des jeweiligen Beste Gesundheit-Betriebes.

Eine Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA) und eine Kur werden im Rahmen eines 22-tägigen stationären Aufenthaltes angeboten. Rehabilitationsaufenthalte bedürfen je nach Krankheitsbild zwischen 22 und 29 Tage. Die Dauer der ambulanten Rehabilitation ist in der Bewilligung durch Ihren Kostenträger festgelegt.

Kosten

Je nach Einkommen ist eine Kostenbeteiligung durch den Patienten vorgesehen. Der Selbstbehalt wird vom Versicherungsträger fixiert. Am Anreisetag ist dieser an der Rezeption im jeweiligen Beste Gesundheit-Betrieb zu begleichen. Wenn Sie privat zusatzversichert sind, erhalten Sie je nach Tarif mitunter ein Taggeld für die Dauer Ihrer GVA, Kur oder Reha. Welche Unterlagen dafür benötigt werden, erfahren Sie bei Ihrer privaten Zusatzversicherung.

TIPP! Beachten Sie, dass sämtliche ärztlich verordnete Anwendungen sowie die geleisteten Eigenanteile bei Ihrer Einkommensteuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung als „außergewöhnliche Belastungen“ absetzbar sind (inklusive Aufenthalt, so fern als Reha/GVA/Kur-Aufenthalt auf der Rechnung definiert).

Begleitperson

Sehr gerne können Sie auch Ihren Partner zu Ihrem GVA-, Kur- oder ihrem stationären Rehabilitationsaufenthaltes mitnehmen. Dafür bieten wir spezielle Arrangements für Begleitpersonen. Diese sind auf der Website des genehmigten Beste Gesundheit-Betriebes ersichtlich.

Aufenthalt ohne Bewilligung des Versicherungsträgers

Selbstverständlich können Sie auch privat eine GVA/Kur oder einen stationären Rehabilitationsaufenthalt in den Beste Gesundheit-Betrieben buchen. Unsere Mitarbeiter der Reservierungsbüros informieren Sie gerne.