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Psychotherapeut

Offizielle Berufsbezeichnung: Psychotherapeut / Psychotherapeutin

Tätigkeitsmerkmale und Aufgaben:
Die Hauptaufgabenbereiche eines Psychotherapeuten liegen in der Wiederherstellung seelischen Gleichgewichts bei Personen in Lebenskrisen, Hilfe bei der Änderung gestörter Verhaltensweisen und Förderung persönlicher Entwicklung und Gesundheit von Patienten. Diese recht allgemeinen Bereiche beinhalten beispielsweise Ängste, Depressionen, Süchte, Erkrankungen, familiäre Probleme und vieles mehr. Therapien können nur wenige Wochen oder auch Jahre dauern, das kommt auf den individuellen Gesprächs- und Therapiebedarf des jeweiligen Patienten an. Es wird auch zwischen Einzel- und Gruppentherapie unterschieden.

Ausbildung:

Variante 1 – aus einem Quellberuf kommend:
Nach Abschluss der Matura wird ein Quellberuf im sozialen Bereich ergriffen (z. B. Arzt, Lehrer, Krankenschwester, Kindergärtner, ...) Hat man einen Beruf aus einer anderen Sparte erlernt (z. B. handwerklicher Beruf, technischer Beruf, …) gibt es die Möglichkeit einer Ausnahmeregelung. Hierbei kann man vor einer Kommission begründen, weshalb man den Wechsel in den Beruf des Psychotherapeuten anstrebt.

Der nächste Schritt ist der Abschluss des Propädeutikums. Hier wird der Grundstein der Ausbildung gelegt. Das Propädeutikum umfasst 1.315 Stunden, bestehend aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Es dient in erster Linie der Vermittlung von Wissen und praktischer Erfahrung.

Anschließend an das Propädeutikum beginnt man das Fachspezifikum. Als angehender Psychotherapeut entscheidet man sich für eine Therapierichtung und spezialisiert sich dahingehend. Hier gilt es zu beachten, dass das Fachspezifikum erst nach Vollendung des 23. Lebensjahres begonnen werden kann. Insgesamt gibt es 23 anerkannte Therapierichtungen in Österreich. Eine Liste aller Richtungen findet man auf der Homepage des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (https://bit.ly/3aaDqOz). Auch das Fachspezifikum teilt sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Es umfasst insgesamt 1.850 Stunden, wobei hier der Schwerpunkt auf die praktische Erfahrung gelegt wird. Sobald ein Großteil der Praxis absolviert wurde, erhält der angehende Psychotherapeut den Status „Psychotherapeut in Ausbildung unter Supervision“. Ab diesem Zeitpunkt darf eigenständig, aber unter Supervision von einem erfahrenen Psychotherapeuten, gearbeitet werden.

Variante 2 – Studium Psychotherapie-Wissenschaft
Mittlerweile wählen immer mehr angehende Psychotherapeuten den akademischen Weg über ein Universitätsstudium. Hierbei handelt es sich um ein Bachelor- und Masterstudium, welches vor Beginn des Propädeutikums abgelegt wird. Nach Abschluss des Studiums ist der weitere Weg mit Propädeutikum und Fachspezifikum gleich vorgegeben, wie bei der Variante 1.

Weiterbildung:
Für Psychotherapeuten besteht eine Weiterbildungspflicht. Sie umfasst 90 Stunden, welche innerhalb von drei Jahren absolviert werden müssen. Diese Weiterbildungen werden von Ausbildungsvereinen angeboten, die sich auf die jeweiligen Therapierichtungen spezialisiert haben. Es können aber auch Weiterbildungen aus anderen Therapierichtungen als der eignen gewählt werden, um sich individuell fortzubilden. Genaue Weiterbildungsmöglichkeiten findet man auf den Homepages der verschiedenen Ausbildungsvereine.

Beschäftigungsmöglichkeiten:
Grundsätzlich kann man die Arbeitsmöglichkeiten in zwei Bereiche aufteilen: freie Praxis, also selbständige Tätigkeit, und das Angestelltenverhältnis in Institutionen. Institutionen können sein: Krankenhäuser, Kur- und Rehazentren, Psychiatrien, Jusitzanstalten, Pflege- und Altenheime, Kinder- und Jugendpsychiatrien, soziale Institutionen, Caritas, Schulen, Jugendfürsorge, Sucht-und Rehakliniken, Wohngemeinschaften für Kinder und Jugendliche, Mutter-Kind-Heime und vieles mehr.

Weitere Informationen sowie freie Stellen in den Beste Gesundheit-Betrieben finden Sie auf www.xund-jobs.at.

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