Ambulante Rehabilitation

Phase 2:
Eine ambulante Rehabilitation kann anstelle eines stationären Aufenthaltes erfolgen, in diesem Fall spricht man von der Rehabilitation der "Phase 2". Dazu sind Patienten rund drei Tage pro Woche für mehrere Stunden im Lebens.Med Zentrum St. Pölten und erhalten über einen Zeitraum von sechs Wochen ärtzliche Betreuung, Diagnostik, Beratung sowie Therapien.
Im Lebens.Med Zentrum St. Pölten ist eine ambulante Rehabilitation der Phase 2 in folgenden Bereichen möglich:

Phase 3:
Im Anschluss an einen stationären Aufenthalt oder einer ambulanten Rehabilitation der Phase 2 gibt es die Möglichkeit, eine Fortsetzung der Rehabilitation - zur Verfestigung des Therapieerfolgs - in Anspruch zu nehmen (= Rehabilitation Phase 3). Diese Phase ist sehr wichtig und wertvoll, da in dieser Zeit die erlernten Fähigkeiten weiter verfestigt werden und begonnene Kraft- und Ausdauergewinn für den Organismus gezielt, unter fachärztlicher Aufsicht, fortgesetzt wird.
Im Lebens.Med Zentrum St. Pölten ist eine ambulante Rehabilitation der Phase 3 in folgenden Bereichen möglich:

 

Antragstellung

Möglich ist eine ambulante Rehabilitation im Lebens.Med Zentrum St. Pölten für erwerbstätige Patienten, deren Kostenträger die Pensionsversicherung (PV) ist und die in einem Umkreis von rund 45 Minuten um St. Pölten wohnen.
Die Antragstellung für eine ambulante Rehabilitation läuft folgendermaßen ab:

1. Gemeinsam mit dem Haus- oder Facharzt (niedergelassen oder im Krankenhaus) wird ein Antrag auf Rehabilitation gestellt.

      • Die jeweilige Indikation muss angekreuzt oder angeführt werden. Zudem muss der Hinweis "ambulant" ergänzt werden.
      • Als gewünschte Vertragseinrichtung kann unter "Ort" das "Lebens.Med Zentrum St. Pölten" genannt werden.
      • Das Ansuchen wird anschließend dem zuständigen Versicherungsträger übermittelt.

2. Wenn der Antrag bewilligt wurde, erhält der Patient eine Kostenübernahmeerklärung vom Versicherungsträger.

3. Vom Lebens.Med Zentrum St. Pölten ergeht ein Einladungsschreiben samt Terminvorschlag für die ärztliche Erstuntersuchung an den Patient.

4. Die weitere Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Patient.