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Bewilligung

Nachdem ein Antrag auf Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)-, Rehabilitation oder Kur gemeinsam mit dem behandelnden Arzt gestellt und dem zuständigen Sozialversicherungsträger übermittelt wurde, wird dieser dort geprüft. Der zuständige Sozialversicherungsträger entscheidet über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags.

Der Antragssteller wird schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung des Antrags informiert und auch an die ausgewählte Einrichtung ergeht eine schriftliche Information. Die Rehabilitations- bzw. Kureinrichtung meldet sich dann mit einem Einladungsschreiben inklusive eines Terminvorschlages beim Antragssteller.

Je nach Fachbereich und Versicherung ist die Gültigkeit der Bewilligung für den GVA-, Reha- oder Kur-Aufenthalt unterschiedlich. Die Bewilligung kann vier Monate bis hin zu einem ganzen Jahr gültig sein. Detaillierte Informationen dazu erhalten die Antragssteller bei ihren Versicherungsträgern.

Sollte ein Versicherungsaufenthalt nicht bewilligt werden, bieten die Beste Gesundheit-Betriebe auch private Aufenthalte an. Hier kommen Sie zu den Angeboten.

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