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Transport

Generell ist die Anreise zum Gesundheitsvorsorge Aktiv (GVA)-, Rehabilitations-oder Kur-Aufenthalt vom Patienten bzw. von dessen Angehörigen selbst zu organisieren.

Die Kostenübernahme vom Sozialversicherungsträger für einen Transport mittels Kraftwagen erfolgt dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und rechtzeitig vor dem Antritt des Aufenthaltes ein Antrag dazu gestellt wurde.

Ob und in welcher Form eine Kostenübernahme für den Transport erfolgt, ist in der Bewilligung für den GVA-, Rehabilitations- oder Kur-Aufenthalt angeführt.

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